Bundesregierung plant Entlastung bei Förderanträgen für Kliniken
Die Bundesregierung will die Testatspflicht bei Förderanträgen aus dem Krankenhaustransformationsfonds streichen. Kliniken würden dadurch entlastet, die Frage nach der Überprüfung der wirtschaftlichen Stabilität bleibt jedoch offen…
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Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wurde 2024 der Krankenhaustransformationsfonds geschaffen, der bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro für Struktur- und Digitalisierungsprojekte in Krankenhäusern bereitstellt. Förderfähig sind Digitalisierung, Personalgewinnung und der Rückbau überflüssiger Kapazitäten. Eine zentrale Voraussetzung war bislang ein Testat eines Wirtschaftsprüfers, das die Abwesenheit von Insolvenzgründen bestätigt. Diese Pflicht will die Bundesregierung nun mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz streichen, da sie als bürokratisch und kostenintensiv gilt. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hatte erst im Juli 2025 detaillierte Vorgaben für den Aufbau solcher Testate veröffentlicht.
Die geplante Streichung reduziert die Hürden für Kliniken, wirft jedoch Fragen auf. Die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen bleibt ein entscheidendes Kriterium für die Förderfähigkeit. Auch ohne formale Testatspflicht sollten Krankenhäuser ihre Finanz- und Ertragslage sorgfältig prüfen und dokumentieren. Bei Hinweisen auf Bestandsgefährdung könnte eine zusätzliche externe Prüfung sinnvoll sein. Praktisch bedeutet die Änderung zwar weniger Aufwand im Antragsverfahren, doch empfiehlt es sich für Träger, externe Expertise einzubeziehen, um die Tragfähigkeit der Transformationsprojekte nachzuweisen und Planungssicherheit zu gewinnen.

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