Bundesregierung plant Medizinregistergesetz mit einheitlichem Rechtsrahmen und Standards
Die Bundesregierung will mit einem Medizinregistergesetz Registerdaten leichter erheben, austauschen und nutzen, dazu Qualitäts und Sicherheitsstandards festlegen und ein Zentrum beim BfArM schaffen…
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Die Bundesregierung will Medizinregisterdaten in Deutschland besser nutzbar machen und dafür erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen sowie verlässliche Qualitäts und Sicherheitsstandards für Registerverzeichnisse schaffen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte in der ersten Lesung im Bundestag, die Reform solle die Versorgung von Patientinnen und Patienten unterstützen und zugleich den Forschungsstandort Deutschland stärken.
Im Gesetzentwurf heißt es, die Potenziale von mehr als 350 Medizinregistern würden bislang nicht ausreichend ausgeschöpft. Die Reform soll die Erhebung, den Austausch und die Nutzung von Registerdaten erleichtern. Warken betonte den Informationswert der Register für Fachgesellschaften, verwies aber auf häufig unverbundene Datenbestände. Sie nannte als Beispiele Fragen zur Wirkung von Arzneien bei Frauen oder zur passenden Dosis für Kinder und verwies auf Daten aus dem Versorgungsalltag.
Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist ein Zentrum für Medizinregister vorgesehen, das Koordinierungs und Beratungsaufgaben übernimmt und ein Medizinregisterverzeichnis führt. Register können ein Qualifizierungsverfahren durchlaufen und danach zu festgelegten Zwecken kooperieren, Daten anlassbezogen zusammenführen und gemeinsam nutzen.
Stephan Pilsinger sagte, das Gesetz schaffe eine Basis für eine aktive Rolle Deutschlands im Europäischen Gesundheitsdatenraum. Er forderte zugleich Transparenz darüber, wer Daten nutzt, und ein praktikables, niedrigschwelliges Widerspruchsrecht. Stella Merendino nannte den Entwurf erheblich verfassungs- und datenschutzrechtlich fragwürdig.
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