Bundessozialgericht: Die Abrechnung einer multimodalen Schmerztherapie bedarf eines approbierten Psychotherapeuten

20. November 2020
  • MD
  • Personal
  • QM

Der Krankenhaussenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hat entschieden, dass Krankenhäuser die multimodale Schmerztherapie nur dann kodieren dürfen, wenn die beteiligten Psychotherapeuten eine Approbation haben …

Quelle:

aerztezeitung.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.