Bundessozialgericht: Die Abrechnung einer multimodalen Schmerztherapie bedarf eines approbierten Psychotherapeuten
20. November 2020
- MD
- Personal
- QM
Der Krankenhaussenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hat entschieden, dass Krankenhäuser die multimodale Schmerztherapie nur dann kodieren dürfen, wenn die beteiligten Psychotherapeuten eine Approbation haben …
Quelle:
aerztezeitung.de
Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.