Bundessozialgericht: Die Abrechnung einer multimodalen Schmerztherapie bedarf eines approbierten Psychotherapeuten
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Der Krankenhaussenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hat entschieden, dass Krankenhäuser die multimodale Schmerztherapie nur dann kodieren dürfen, wenn die beteiligten Psychotherapeuten eine Approbation haben …
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