Bundessozialgericht relativiert Rechtsprechung zur Prüfverfahrensvereinbarung
- MD
Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München
Das Bundessozialgericht ändert seine Rechtsprechung zur Prüfungsvereinbarung. Zunehmend berücksichtigt es wieder die Interessen der Gesetzlichen Krankenversicherung und die der Krankenhäuser …
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