Bundessozialgericht schafft Klarheit: Fachärztliche Präsenz in der Intensivmedizin

Das BSG hat klargestellt, dass bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung eine kontinuierliche fachärztliche Betreuung erforderlich ist.

7. August 2024
  • MD

RA Christiane Brockerhoff, BDO Legal, Mitglied in der Praxisgruppe Medizinrecht

Das BSG hat klargestellt, dass bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung eine kontinuierliche fachärztliche Betreuung erforderlich ist.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass für die Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (OPS 8-980) ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“ täglich persönlich auf der Intensivstation anwesend sein und eine ständige Rufbereitschaft sichergestellt sein muss. Das BSG hat seine Entscheidung auf den Wortlaut des OPS gestützt und betont, dass die Besonderheiten der intensivmedizinischen Behandlung eine solche Regelung erforderlich machen. Das Urteil schafft für die Krankenhäuser mehr Klarheit, stellt sie aber auch vor entsprechende personelle Herausforderungen…

Quelle:

bdolegal.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.