Bundestag berät Krankenhaus-Transparenzgesetz
Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland geplant
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Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland geplant
Am 21. September 2023 wird der Gesetzentwurf „zur Förderung der Qualität in der stationären Versorgung durch Transparenz“, auch bekannt als Krankenhaustransparenzgesetz, im Deutschen Bundestag beraten. Dieser Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP eingebracht und hat zum Ziel, die Qualität der stationären Versorgung in Deutschland durch mehr Transparenz zu fördern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundesministerium für Gesundheit künftig aktuelle und fortlaufend aktualisierte Daten zum Leistungsangebot und zu Qualitätsaspekten in der stationären Gesundheitsversorgung veröffentlicht. Dabei werden den Krankenhäusern Versorgungsstufen zugeordnet und die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Standorte transparent gemacht. Diese Maßnahmen dienen der besseren Information und Aufklärung der Patientinnen und Patienten.
Die Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses hat keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder oder die Krankenhausvergütung. Die im Verzeichnis aufgeführten Leistungsgruppen dienen ausschließlich dem Zweck der Veröffentlichung und haben keinen Einfluss auf andere gesundheitspolitische Aspekte.
Die Definition und Ausgestaltung dieser Leistungsgruppen bleibt der Krankenhausreform vorbehalten. Die Eckpunkte für die erstmalige Festlegung und Weiterentwicklung dieser Gruppen stehen bereits fest und werden entsprechend beibehalten.
Nach einer rund 70-minütigen Debatte im Bundestag wird der Gesetzentwurf voraussichtlich an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen und anschließend weiter beraten…
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