Bundestag beschließt Apothekenreform: Impfungen, Blutabnahmen und höheres Honorar ab Juli 2026
Der Bundestag hat die Neuordnung der Apothekenversorgung beschlossen. 16.000 Apotheken erhalten erweiterte Befugnisse, ein höheres Honorar und neue Versorgungsaufgaben. Die Kassen üben scharfe Kritik…
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Mit dem Apothekenversorgungsgesetz weitet der Bundestag die Rolle der Apotheke grundlegend aus. Aus reinen Abgabestellen werden Orte mit diagnostischen und präventiven Aufgaben. CDU/CSU und SPD stimmten am Freitag für das Gesetz; Grüne und AfD votierten dagegen, die Linke enthielt sich. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht darin eine finanzielle und fachliche Stärkung der Apothekenlandschaft bei gleichzeitigem Bürokratieabbau.
Die rund 16.000 Apotheken dürfen künftig Impfungen, Blutabnahmen und weitere Präventionsmaßnahmen anbieten. Bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel können an chronisch Kranke und in akuten Fällen ohne Rezept abgegeben werden. In ländlichen Regionen dürfen Pharmazeutisch-Technische Assistenten (PTA) die Apothekenleitung für maximal 20 Tage vertreten.
Das Packungsfixum steigt zum 1. Juli 2026 von 8,35 Euro auf 9,00 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro. Die Notdienstpauschale wird verdoppelt und ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste kommt hinzu.
Kurz vor der Schlussberatung ergänzte die Koalition ein Verbot exklusiver Rabattverträge für Biosimilars bis Mitte 2028. Die Vizechefin des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, kritisierte das scharf, denn dadurch entfielen kurzfristig rund 500 Millionen Euro an Einsparungen. Sie bezeichnete die Maßnahme als „Geschenk für die Pharmaindustrie“, das Beitragszahler finanzieren müssten.
ABDA-Präsident Thomas Preis begrüßte die erweiterten Befugnisse als unmittelbare Entlastung für Patienten und das Gesundheitssystem, warnte aber zugleich vor einem anhaltenden Apothekensterben.
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