Bundestag beschließt Förderung des Hebammenkreißsaals – Kommission zur Personalbemessung eingesetzt

Mit dem gestrigen Beschluss der Krankenhausreform wird der Hebammenkreißsaal erstmals gesetzlich verankert, finanziell gefördert und eine Kommission zur Personalbemessung in der Geburtsstation eingeführt.

18. Oktober 2024
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Der Deutsche Hebammenverband begrüßt den heutigen Beschluss des Krankenhausreformgesetzes (KHVVG), der erstmals den Hebammenkreißsaal gesetzlich verankert und finanziell fördert. Eine eigene G-BA-Richtlinie soll Qualitätsstandards definieren, und eine Kommission zur Personalbemessung in der Geburtsstation wird eingerichtet. Die Reform setzt auf die Eins-zu-eins-Betreuung durch Hebammen und fördert hebammengeleitete Kreißsäle, um eine individuellere Betreuung von Mutter und Kind zu ermöglichen. Diese Schritte sollen die Arbeitsbedingungen verbessern und die Geburtsstationen nachhaltig stärken…

Quelle:

hebammenverband.de


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