Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung mit Integrierten Notfallzentren

Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen, die Notaufnahmen entlasten soll. Zentrales Element sind Integrierte Notfallzentren, während KBV und Hartmannbund unnötige Parallelstrukturen kritisieren…

16. Oktober 2026
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Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Sie soll Patienten schneller in die passende Versorgung leiten und Notaufnahmen entlasten, damit diese sich auf Fälle konzentrieren, die schnelle Hilfe brauchen.

Die Fehlsteuerung zwischen 116 117 und 112 überlastet Notaufnahmen und Rettungsdienst. Viele Patienten suchen die Notaufnahme direkt auf, obwohl der vertragsärztliche Notdienst ihre Beschwerden behandeln könnte. Im Jahr 2024 zählten Experten rund 13 Millionen ambulante Notfälle in Krankenhäusern.

Integrierte Notfallzentren (INZ) aus Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und Ersteinschätzungsstelle sollen die ambulante Erstversorgung gewährleisten. Kooperationspraxen übernehmen die Akutversorgung in den Sprechstundenzeiten. Sind Notdienstpraxis und Kooperationspraxis geschlossen, übernimmt die Notaufnahme die ambulante Akut- und Notfallversorgung. Die qualifizierte Ersteinschätzung erfolgt telefonisch oder vor Ort.

Die 116 117 wird in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle geteilt. Die Akutleitstelle vernetzt sich digital mit den Rettungsleitstellen der 112. Für Kinder und Jugendliche können geeignete INZ-Standorte ausgewählt werden, wo das nicht möglich ist, unterstützt Telemedizin.

Die Notfallrettung soll als Sachleistung der GKV verankert werden. Die Digitalisierung der Notfallrettung soll von 2027 bis 2031 mit 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität gefördert werden. Langfristig rechnet der Gesetzentwurf mit Minderausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr.

KBV und Hartmannbund kritisieren vor allem die verpflichtende 24/7-Bereitschaft aufsuchender und telemedizinischer Dienste. Die KBV-Vorstände warnen vor unnötigen Parallelstrukturen ohne Klärung von Personal und Finanzierung. Die KV Berlin vermisst eine verbindliche Patientensteuerung, die schon vor dem Betreten eines INZ greifen müsse. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Quelle:
aerztezeitung.de

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