Bundestag verabschiedet GKV-Stabilisierungsgesetz: 19 Milliarden Euro Einsparvolumen allein für 2027

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Mit einem Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro sollen steigende Zusatzbeiträge gestoppt werden…

10. Juli 2026
  • Politik

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren und sieht für das Jahr 2027 ein Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro vor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete das Paket als bisher beispiellos in seinem Ausmaß.

Der Bund erhöht seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern dauerhaft: von einer Milliarde Euro im Jahr 2027 auf 2,75 Milliarden Euro ab 2031. Gleichzeitig wird die im Gesetz ursprünglich vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses reduziert, von zwei Milliarden auf 1,35 Milliarden Euro im Jahr 2027.

Für Krankenhäuser gilt in den Jahren 2027 bis 2029 eine Ausgabenobergrenze in Höhe der Grundlohnrate minus einem Prozentpunkt. Ab 2030 ist der Orientierungswert maßgeblich. Krankenhäuser werden per Generalnorm gesetzlich verpflichtet, eine qualitätssichernde Personalbesetzung in allen Bereichen sicherzustellen. Verpflichtende Personalbemessungsinstrumente sowie die zugehörige Kommission und die Pflegepersonalbemessungsverordnung werden abgeschafft. Pflegeentlastende Maßnahmen werden 2027 und 2028 in verminderter Höhe weiter finanziert. Zur Stärkung der Abrechnungsqualität werden die Prüfquoten und Schwellenwerte angehoben.

Die pharmazeutische Industrie zahlt künftig einen statisch festgeschriebenen Herstellerabschlag von 15,5 Prozent. Der Abschlag für patentierte Impfstoffe steigt auf neun Prozent, verbunden mit einem Preismoratorium bis Ende 2030.

Psychotherapeutische Leistungen werden überwiegend in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt. Das Ausgabenvolumen in diesem Bereich hatte sich in zehn Jahren auf 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 fast verdoppelt. Zuzahlungsbeträge und -grenzen in der GKV steigen einmalig um 50 Prozent, eine anschließende Dynamisierung ist nicht vorgesehen. Der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten gilt ab 2028, mit erweiterten Ausnahmen für Eltern mit Kindern bis zwölf Jahren sowie für Personen mit Pflegegrad 3 bis 5 oder voller Erwerbsminderung.

Quelle:
bundesgesundheitsministerium.de

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