Pressemeldung

BV-Geriatrie: Für die Zukunft planen heißt Geriatrien stärken

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Geriatrie passt Geriatriekonzept an die Krankenhausreform an und bereitet Start des Deutschen Geriatrie Registers vor

26. März 2025
  • Ökonomie
  • Politik


Die diesjährige Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Geriatrie in Weimar hat den grundsätzlichen Impuls der Krankenhausreform begrüßt, die Gesundheitsversorgung fit zu machen für die kommenden Herausforderungen. „Eine bedarfsgerechte Zukunft des Gesundheitswesens ist – schon aufgrund der demografischen Entwicklung – ohne die Altersmedizin undenkbar“, unterstreicht der Vorstandsvorsitzende Dr. Mark Lönnies. „Mit dem überarbeiteten Bundesweiten Geriatriekonzept geben wir konkrete Antworten für eine strukturpolitisch sinnvolle Gestaltung der Versorgung betagter und hochbetagter Menschen und zeigen auf, wie gleichzeitig die finanzielle Stabilität der Geriatrie im Rahmen der Krankenhausreform sichergestellt werden kann.“

Konzept bedarfsorientiert weiterentwickelt

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde nach Ansicht des Verbandes ein Reformprozess gestartet, in dem der Gesetzgeber bereits einige zentrale Forderungen aus dem Bundesweiten Geriatriekonzept des Bundesverbandes Geriatrie aufgegriffen und gesetzlich verankert hat – etwa die Verknüpfung von Leistungsgruppen mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen, die Festlegung basisrelevanter Leistungen sowie die Definition von Erreichbarkeiten in Fahrtzeitminuten. Zusätzlich wird mit dem KHVVG der Ausbau der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung vorangetrieben: Die Länder können Versorgungseinrichtungen bestimmen, deren Leistungsspektrum neben stationären erweiterte ambulante sowie medizinisch-pflegerische Leistungen umfasst. „Auch dazu hat der Verband mit dem Konzept der Ambulanten Geriatrischen Zentren (AGZ) bereits vor 3 Jahren eine konzeptionelle Blaupause geliefert. Jetzt gilt es, die die bestehenden geriatriespezifischen Versorgungsstrukturen organisatorisch-strukturell und bedarfsorientiert weiterzuentwickeln sowie die Regelungen des KHVVG gezielt zu ergänzen“, erläutert Lönnies. Diese Ergänzung ist notwendig, da die Regelungen die Altersmedizin z. T. unmittelbar benachteiligt. Der Ergänzungsbedarf betrifft insbesondere

  • die Einführung einer weiteren Leistungsgruppe „Allgemeine Geriatrie“,
  • die Einordnung der Kliniken für Geriatrie als Teil der erweiterten Grund- und Regelversorgung,
  • die regelhafte Etablierung der Geriatrie auf allen Krankenhaus-Versorgungsleveln
  • die Verankerung von Kliniken für Geriatrie in verwandten Leistungsgruppen als Auswahlkriterium,
  • die Ausweitung des Leistungsspektrums geriatrischer Fachkrankenhäuser auf Frührehabilitation plus akutgeriatrischer Komplexitätsmedizin,
  • die Beseitigung der systemimmanenten wirtschaftlichen Benachteiligung der Geriatrie im Bereich der Vorhaltefinanzierung.

Transparente Planungen mit dem Geriatrie Register

Außerdem bereitet sich der Verband derzeit auf den Start des Deutschen Geriatrie Registers vor. Seit dem Einführungsbeschluss im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung kümmert sich eine Fachprojektgruppe um die Umsetzung des zentralen Zukunftsprojektes. So konnte die modular aufgebaute Datensatzbeschreibung bereits vorgestellt und verabschiedet werden. Die konkrete EDV-technische Umsetzung wird die nächsten Monate prägen. Mittlerweile sind diese Vorbereitungen so weit gediehen, dass das Register 2026 starten kann. „Mit Hilfe dieser Daten wollen wir die geriatrische Versorgung fundiert strukturiert abbilden und so erwartete Entwicklungen aufzeigen“, so Lönnies. „Zukünftig kann das Register gesundheitspolitische und sozio-ökonomische Entscheidungen evidenzbasiert unterstützen“. Vor dem Hintergrund des demografischen Bevölkerungswandels und der Tatsache, dass der Altersdurchschnitt der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern immer weiter steigt, ist das Register ein unabdingbares Informations- und Steuerungselement.

Quelle:

bv-geriatrie.de


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