BVerfG bestätigt: Einrichtungsbezogene Impfpflicht war rechtens
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht nicht verfassungswidrig war. Eine Vorlage des VG Osnabrück, das an der Rechtmäßigkeit zweifelte, wurde als unzulässig verworfen. Das Gericht sah keine ausreichenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
- Medizin
- Politik
- QM
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat klargestellt, dass die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfassungsmäßig war. Eine Vorlage des Verwaltungsgerichts (VG) Osnabrück, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert hatte, wurde für unzulässig erklärt.
Hintergrund des Streits war die Klage einer Pflegehelferin gegen ein Tätigkeitsverbot, weil sie keinen Impfnachweis vorlegte. Das VG Osnabrück argumentierte, dass die Impfpflicht durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum sinkenden Fremdschutz der Impfung gegen die Omikron-Variante ihre Legitimation verloren habe.
Das BVerfG widersprach und betonte, dass keine neuen, widerspruchsfreien wissenschaftlichen Feststellungen vorlägen, die eine Verfassungswidrigkeit belegen könnten. Zudem habe sich das VG Osnabrück nicht ausreichend mit früheren Entscheidungen des BVerfG auseinandergesetzt. Die Impfpflicht diente dem Schutz vulnerabler Gruppen im Gesundheitswesen und sei zum damaligen Zeitpunkt ein angemessenes Mittel gewesen.
Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit für gesetzliche Maßnahmen im Gesundheitswesen und stellt klar, dass wissenschaftliche Erkenntnisse sorgfältig geprüft werden müssen, bevor verfassungsrechtliche Zweifel erhoben werden…
rechtsdepesche.de

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.