BVMed fordert Stärkung bestehender Qualitätsinstrumente statt verpflichtendem Zweitmeinungsverfahren
Der BVMed lehnt ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Operationen ab, da fachärztliche Kapazitäten fehlen und bestehende Qualitätsinstrumente wie § 27b SGB V ausreichen…
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Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz gegen ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Operationen aus. Begründung ist, dass die fachärztlichen Kapazitäten dafür nicht ausreichen. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte in seiner Stellungnahme auf diesen Engpass hingewiesen.
BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll warnt vor konkreten Folgen. Ein obligatorisches Verfahren würde zusätzliche Arztkontakte erzeugen, Behandlungsabläufe verlängern, die Versorgungsqualität senken und administrativen Mehraufwand verursachen. Verzögerungen könnten zudem Folgekosten auslösen und die GKV finanziell belasten.
Der BVMed verweist auf § 27b SGB V, der bereits ein erprobtes, freiwilliges Zweitmeinungsangebot vorsieht. Evidenz für den Mehrwert eines verpflichtenden Verfahrens fehle. Stattdessen sollte die Indikationsstellung gestärkt werden.
Als Beispiel nennt der Verband die Endoprothetik. EndoCert-zertifizierte Zentren sind zur leitliniengerechten Indikationsstellung verpflichtet und werden regelmäßig auditiert. Das Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) ergänzt diese Strukturen. Der BVMed fordert, bestehende Qualitätsinstrumente flächendeckend zu stärken, statt Parallelstrukturen aufzubauen.
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