BVMed fordert Streichung des geplanten Preisabschlags für Hilfsmittel

Der BVMed lehnt den geplanten pauschalen Preisabschlag von drei Prozent für Hilfsmittel ab und fordert stattdessen eine Preisfestschreibung nach § 127 SGB V für 2027 und 2028…

23. Juni 2026
  • Politik
  • Ökonomie

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert in seiner Stellungnahme zum GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetz den geplanten pauschalen Preisabschlag von drei Prozent für Hilfsmittel in den Jahren 2027 und 2028. Der Verband sieht darin die problematischste Regelung des Gesetzentwurfs und fordert deren Streichung.

Als Alternative schlägt der BVMed vor, die Erstattungspreise auf Basis der Verträge nach § 127 SGB V für 2027 und 2028 grundsätzlich festzuschreiben. Diese Maßnahme würde zur kurzfristigen Vergütungsstabilisierung beitragen, ohne die wirtschaftliche Grundlage der Versorgungsstrukturen zu schwächen oder qualitative Einbußen in der Patientenversorgung zu riskieren. Besonders kleine und mittelständige Leistungserbringer würden durch den pauschalen Abschlag belastet.

Grundsätzlich mahnt der BVMed einen Perspektivwechsel an. Statt kurzfristiger Sparmaßnahmen brauche es langfristige Kosteneinsparungen durch Effizienzgewinne mit modernen Technologien. BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll betont, die MedTech-Branche sei angesichts des demografisch bedingten Rückgangs von Versorgungspersonal ein zentraler Hebel zur Sicherung des Versorgungsniveaus und zur Entlastung von Fachkräften. Die Stellungnahme wurde anlässlich einer Anhörung im Bundestag am 22. Juni 2026 eingereicht.

Quelle:
bvmed.de

Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.