BVMed pocht auf eigenständigen Marktzugang für Telemonitoring in der Regelversorgung
Telemonitoring bleibt in Deutschland auf wenige Anwendungsfälle beschränkt. Der BVMed legt acht Schritte vor, um die Technologie als skalierbare Regelversorgung zu etablieren…
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Der Bundesverband Medizintechnologie fordert einen grundlegenden Systemwechsel. Telemonitoring soll nicht länger auf Herzinsuffizienz-Anwendungen beschränkt bleiben, sondern als eigenständige, skalierbare Versorgungsform in die Regelversorgung überführt werden. Das geht aus einem Positionspapier des BVMed vom 14. Juli hervor.
BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und Digitalexpertin Natalie Gladkov kritisieren die bestehende Marktzugangsstruktur als ungeeignet. Die fragmentierte Zuordnung zu DiGA, Hilfsmitteln oder Methodenbewertung erzeuge Unsicherheiten, hohe Hürden und fehlende Skalierbarkeit.
Das Positionspapier schlägt acht Maßnahmen vor. Dazu zählen die Erweiterung des Hilfsmittelverzeichnisses auf Diagnoseanwendungen, vereinfachter Zugang für vergleichbare Produkte, eine Genehmigungsbefreiung nach § 33 Abs. 5b SGB V, erweiterte Vergütungsmöglichkeiten über §§ 126, 127 SGB V hinaus sowie spezifische Evidenzanforderungen analog zum DiGA-Fast-Track. Ergänzt werden diese durch eine automatische EBM-Anpassung bei Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis, vorzeitige Leistungserstattung bei niedrigem Risiko und einen erweiterten Nutzennachweis über patientenrelevante Verfahrensverbesserungen.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, Rahmenbedingungen und Honorierung für Telemonitoring zu verbessern, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Der BVMed knüpft daran an und fordert ein integriertes Modell, das Technologien und Leistungen systematisch abbildet und vergütet.
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