CGM: Neue Finanzierung nach EBM für Videosprechstunden
23. September 2021
- IT
- Ökonomie
Mit Wirkung zum 01.10.2019 wurde die Leistung nach der Gebührenordnungsposition 01451 in den Abschnitt 1.4 EBM aufgenommen. Diese beinhaltet eine Anschubförderung für Videosprechstunden gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) im Rahmen der Betreuung von Patient:innen in der haus-/fachärztlichen Versorgung. Je Arzt-Patienten-Kontakt können hier im Rahmen einer Videosprechstunde 92 Punkte abgerechnet werden. Das entspricht 10,23 Euro. Voraussetzung: Die Durchführung von mindestens 15 Videosprechstunden je Quartal …
Quelle:
cgm.com

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