Chaos im Gesetzgebungsverfahren: Grüne rufen Bundesverfassungsgericht an

Janosch Dahmen (Grüne) hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Zeitplan des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingelegt. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die geplante Abstimmung am Freitag noch stattfinden darf…

9. Juli 2026
  • Politik

Der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen hat am gestrigen Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Eilantrag auf Einstweilige Verfügung eingereicht. Er will verhindern, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz noch in der laufenden letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause abschließend beraten wird. Das BVerfG bestätigte den Eingang des Antrags.

Dahmen begründet seine Beschwerde damit, dass fast 300 Seiten Änderungsanträge erst Anfang der Woche bei der Opposition eingegangen seien. Er sieht sich in seinen Abgeordnetenrechten verletzt, da eine hinreichende parlamentarische Prüfung bei diesem Zeitplan praktisch nicht möglich sei. Das Gesetz betrifft 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherte und hat Milliardenauswirkungen auf Bundeshaushalt und Sozialversicherung.

Die Koalitionsfraktionen lehnten es im Gesundheitsausschuss ab, die abschließende Beratung vom Freitag zu nehmen. Parallel beantragen die Grünen in einer Geschäftsordnungsdebatte um 14 Uhr die Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung. Die Erfolgsaussichten gelten als gering. Auch Linksfraktion und AfD erwägen eine Klage in Karlsruhe.

Dahmen verweist auf das Heizungsgesetz-Verfahren von 2023. Damals hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann erfolgreich eine Einstweilige Anordnung erwirkt. Das Hauptsachenverfahren ist für den 26. Juli 2026 terminiert.

Ohne Rückendeckung aus Karlsruhe soll die Abstimmung am Freitag stattfinden. Am selben Tag soll auch der Bundesrat über die Reform befinden, wobei offen ist, ob die Länderkammer das Gesetz behandeln wird. Ohne Zustimmung käme es frühestens Ende September auf die Agenda. Hintergrund der Reform ist ein erwartetes GKV-Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr, das bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen könnte.

Quelle:
aerzteblatt.de

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