Charité und UKSH tragen die größten Verluste durch das GKV-Spargesetz

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz trifft Universitätskliniken und kommunale Krankenhäuser regional sehr unterschiedlich hart, mit Gesamtdefiziten in Milliardenhöhe…

16. Juli 2026
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Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz erzeugt in der deutschen Krankenhauslandschaft Milliardenlücken. Zu den zentralen Einsparmechanismen zählen die Halbierung der Tariflohnrefinanzierung von 100 auf 50 Prozent, die Deckelung des Pflegebudgets sowie neue Bewertungsverfahren, erhöhte Prüfquoten und geänderte Regelungen zur Fallzusammenführung bei der Abrechnung.

Den 37 Universitätskliniken fehlen 2027 schätzungsweise eine Milliarde Euro zusätzlich. Da sie bereits ein Minus von einer Milliarde Euro verzeichnen, verdoppelt sich ihr Gesamtdefizit auf voraussichtlich zwei Milliarden Euro. Besonders betroffen ist die Berliner Charité mit 80 Millionen Euro zusätzlichem Erlösverlust, gefolgt vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein mit mehr als 60 Millionen Euro. Die sechs bayerischen Unikliniken rechnen gemeinsam mit 171 Millionen Euro weniger, die fünf in Baden-Württemberg mit rund 111 Millionen Euro. Die drei niedersächsischen Unikliniken verlieren rund 53 Millionen Euro, die beiden in Sachsen rund 41 Millionen Euro, die zwei in Sachsen-Anhalt knapp 37 Millionen Euro und die Unikliniken Rostock und Greifswald mehr als 25 Millionen Euro.

VUD-Generalsekretär Jens Bussmann benennt das strukturelle Finanzierungsdefizit als Kernursache. Das DRG-System vergüte alle Krankenhäuser gleich, berücksichtige aber die aufwendigere Infrastruktur, das hochqualifizierte Personal und die komplexeren Krankheitsbilder der Unikliniken nicht ausreichend. Die per Protokollerklärung zugesagten 100 Millionen Euro für Universitätskliniken ab 2027 bewertet er als Anerkennung, nicht als nachhaltige Lösung.

Kommunale Krankenhäuser verlieren bundesweit bis 2030 rund drei Milliarden Euro. Am stärksten betroffen ist Baden-Württemberg mit 870 Millionen Euro, gefolgt von Bayern mit knapp 785 Millionen Euro. In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind es gemeinsam rund 400 Millionen Euro, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen knapp 250 Millionen Euro, in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern 237 Millionen Euro, in Nordrhein-Westfalen rund 235 Millionen Euro sowie in Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg zusammen knapp 226 Millionen Euro. Alle Prognosen basieren auf dem Kabinettsentwurf von Ende April 2026 und können sich durch zuletzt eingebrachte Gesetzesänderungen noch verändern.

Quelle:
aerzteblatt.de

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