Corona-Ganzjahresausgleich 2021: Frist (31.03.2022) beachten!

2. März 2022
  • Ökonomie

Mit der Corona-Ausgleichsvereinbarung 2021 haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband schon im Sommer des letzten Jahres Regeln für den Ausgleich eines pandemiebedingten Erlösrückgangs und zum Ausgleich eines im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2019 entstandenen Erlösanstiegs abgemacht. Nun müssen spätestens bis zum 31.03.2022 die erforderlichen Daten für den Ausgleich an das InEK übermittelt werden…

Quelle:

dvkc.de


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