Corona-Ganzjahresausgleich im Krankenhaus – ein Lichtblick für das Jahresergebnis 2020

17. Februar 2021
  • Ökonomie

Torsten Hellwig und Dr. Christoph Thiesen

Ein wichtiges bilanzpolitisches Instrument für den Jahresabschluss 2020.

Krankenhäuser im Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) erhalten im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) mit § 21 Abs. 10 und 11 KHG die Möglichkeit, Erlösrückgänge im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019, die aufgrund des Coronavirus entstanden sind, im Rahmen von krankenhausindividuellen Verhandlungen der Vertragsparteien vor Ort anteilig auszugleichen. Vor dem Hintergrund der sich im vierten Quartal des Jahres 2020 weiter verschärfenden Corona-Lage entwickelt sich dieser sogenannte Corona-Ganzjahresausgleich zu einem wichtigen bilanzpolitischen Instrument für den Jahresabschluss 2020. Wir beantworten deshalb einige wichtige Fragen zum diesem Themenkomplex …

Quelle:

solidaris.de


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