Corona-Hygieneaufwand soll über Steigerungsfaktoren geltend gemacht werden
- Ökonomie
Seit dem 1.1.22 konnte bei Privatpatienten mit der Analogziffer A383 GOÄ zum Steigerungsfaktor 2,3 eine Corona-Hygienepauschale von 4,02€ bei unmittelbaren persönlichen ambulanten Arzt-Patientenkontakten angesetzt werden. Von Anfang an war diese Ziffer zeitlich bis 31.3.22 befristet und wurde nicht verlängert…
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