Corona-Pandemie: Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft
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Seit der vergangenen Woche gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen. Bis zum 15. März hatten sie Zeit, dem Arbeitgeber einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung oder, dass aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden könne, vorzulegen. Andernfalls muss der Arbeitgeber diese Personen dem Gesundheitsamt melden…
Deutsches Ärzteblatt
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