COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz – Dringender Nachbesserungsbedarf für Klinken ohne Versorgungsvertrag
9. April 2020
- Ökonomie
- Politik
Nach Zustimmung durch den Bundesrat sind am 27. März wichtige und dringend benötigte Gesetze zur Unterstützung der Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen in der Corona-Pandemie in Kraft getreten. Kliniken nach § 30 GewO sind jedoch im Corona-Rettungsschirm nicht berücksichtigt …
Quelle:
bdpk.de

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