Das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Viersen hat keinen Anspruch auf Aufnahme einer Neurologie mit Stroke unit in den Krankenhausplan NRW

17. November 2020
  • Politik
  • Ökonomie

Das Allgemeine Krankenhaus (AKH) Viersen hat keinen Anspruch darauf, dass die von ihr geplante neue Neurologie und eine Schlaganfall-Einheit in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer entsprechenden Klage des AKH aus dem Jahr 2018 …

Quelle:

wz.de


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