Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am 28. Oktober 2020 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GWVG) vorgelegt

11. November 2020
  • Politik

Darin enthalten sind auch Festlegungen zur Reform der ambulanten Notfallversorgung.

Anlässlich der gestrigen Fachkonferenz des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Charité zu den Perspektiven der Akut- und Notfallversorgung erklärt der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried:

„Nicht selten stehen Menschen mit akuten Krankheitsbeschwerden vor der Frage, ob sie sich damit an ihre Hausarztpraxis wenden oder sich spontan im Krankenhaus vorstellen sollen. Statistiken zeigen, dass sich jeder zehnte Versicherte im Akutfall an die Notfallambulanz einer Klinik wendet. Mindestens ein Drittel bis etwa die Hälfte dieser Patientinnen und Patienten könnte aber durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt behandelt werden …

Quelle:

zi.de


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