Das IDW hat die Testat-Anforderungen für Fördermittel bis 2035 konkretisiert
Wer 2026 Mittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds erhalten möchte, muss bis zum 30. September 2025 ein Testat einreichen, das die Insolvenzfreiheit des Hauses bestätigt. Dieses Testat hat es in sich: Das IDW verlangt eine tiefgehende Prüfung nach IDW S 11 – inklusive einer Liquiditätsprognose für zwölf Monate. Alte Prüfvermerke reichen nicht aus. Benötigt werden aktuelle Zahlen und verbindliche Zusagen von Gesellschafter:innen. Kliniken sollten sich rasch vorbereiten.
- Ökonomie
Mit dem Krankenhaustransformationsfonds stellt der Gesetzgeber bis 2035 Fördermittel zur Umstrukturierung von Krankenhäusern bereit. Bereits im Jahr 2026 sollen erste Mittel ausgezahlt werden. Voraussetzung ist ein fristgerechter Antrag bis zum 30. September 2025 inklusive eines Testats gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV. Mit diesem Testat muss belegt werden, dass keine Insolvenzgründe im Sinne der Insolvenzordnung vorliegen.
Wie der Krankenhausfachausschuss des IDW nun konkretisiert hat, sind die Anforderungen an dieses Testat deutlich höher als bisher angenommen. So genügt es beispielsweise nicht, sich auf einen früheren Bestätigungsvermerk zur Fortführungsprognose zu berufen. Vielmehr ist eine qualifizierte Einschätzung nach dem Prüfungsstandard IDW S 11 erforderlich. Dies schließt eine Analyse der letzten beiden Geschäftsjahre und des aktuellen Finanzstatus sowie eine fundierte Liquiditätsplanung für die kommenden zwölf Monate ein.
Kliniken müssen dafür einen aktuellen Zwischenabschluss vorlegen. Auf dieser Basis ist eine realistische Finanzplanung zu erstellen, die aus den tatsächlichen Ist-Daten abgeleitet wird. Zusätzliche Komplexität entsteht durch die Vorgabe, dass finanzielle Zusagen Dritter – etwa von Gesellschaftern oder Kreditinstituten – nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sie verbindlich sind.
Die Antragstellung für Fördermittel aus dem KHTF erfordert somit eine strukturierte Vorbereitung, umfangreiche Analysen und eine enge Abstimmung mit Wirtschaftsprüfer:innen. Ohne ein belastbares Testat ist keine Förderung möglich. Kliniken sollten daher frühzeitig handeln und die notwendigen Unterlagen vorbereiten.
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