Das neue Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): Mehr Datensicherheit für das digitale Gesundheitswesen

18. März 2021
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Mit dem am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland weiter vorangetrieben werden. Um auf diesem Weg die Sicherheit der Patientendaten weiter sicherzustellen, kommen auf Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen und andere Akteure des Gesundheitswesens neue Vorgaben in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit zu – einige müssen bereits ab 2022 umgesetzt werden. Dabei geht es vor allem, aber nicht nur, um die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), die sich seit dem 1. Januar in ihrer Testphase befindet. Genaueres zur ePA und den anderen Regelungen des PDSG finden Sie hier in diesem Beitrag …

Quelle:

isico-datenschutz.de