Das OVG hat Teile des NRW-Klinikplans gekippt. Neuss und Moers setzen sich durch.

Das OVG NRW hat zwei Kliniken aus Neuss und Moers im Streit um den Krankenhausplan vorläufig Recht gegeben. Die Häuser dürfen ihre Leistungen abrechnen…

18. September 2025
  • Ökonomie
  • Medizin
  • Politik

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat zwei Kliniken aus dem Rheinland in laufenden Eilverfahren Recht zugesprochen. Die Krankenhäuser in Neuss und Moers hatten sich gegen die Streichung von Leistungen im Rahmen des neuen Krankenhausplans für NRW gewehrt. Nach den Entscheidungen dürfen beide Einrichtungen ihre bisherigen Behandlungen weiterhin anbieten und abrechnen.

Im Fall der Klinik in Neuss betrifft dies unter anderem die Versorgung von Leukämiepatientinnen und -patienten sowie die Thoraxchirurgie. In Moers ging es ebenfalls um die Behandlung von Leukämien. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Düsseldorf, hatte die Klagen zunächst abgewiesen. Das OVG kam jedoch zu einer anderen Bewertung.

Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass bei der Bedarfsanalyse im Bereich Leukämie keine belastbare Berechnungsmethode vorlag. Zwar habe das Land die Fallzahlen nach oben angepasst, jedoch keine sachgerechten Kriterien vorgelegt. Eine Unterversorgung könne somit nicht ausgeschlossen werden.

Bei der Thoraxchirurgie kritisierte das Gericht Ermessensfehler bei der Auswahlentscheidung. Zudem habe die betroffene Klinik gegenüber einem konkurrierenden Haus einen Qualitätsvorsprung. Beide Beschlüsse sind endgültig und nicht anfechtbar.

Am Oberverwaltungsgericht sind derzeit noch 27 weitere Eilverfahren anhängig, die sich ebenfalls gegen die Umsetzung des nordrhein-westfälischen Krankenhausplans richten.

Quelle:
lz.de

Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.