Das Pflegekompetenzgesetz ist laut G-BA ein Meilenstein, allerdings warnt er auch vor Regelungslücken
Das geplante Gesetz erweitert die Verantwortung der Pflegefachpersonen erheblich. Sie sollen künftig ärztliche Leistungen eigenständig erbringen und Folgeverordnungen ausstellen dürfen. Der G-BA begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, sieht aber Risiken in der rein vertraglichen Umsetzung. Er fordert präzise Anpassungen in den Richtlinien, um Überschneidungen zu vermeiden und die Qualität zu sichern.
- Pflege
- Politik
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) soll die Rolle der Pflegefachpersonen deutlich stärken. Angesichts steigender Versorgungsbedarfe sollen sie künftig bestimmte ärztliche Leistungen eigenständig übernehmen und Folgeverordnungen einschließlich benötigter Hilfsmittel veranlassen. Ziel ist eine bessere Nutzung vorhandener Kompetenzen und eine Entlastung des Systems.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bewertet diese Entwicklung als wichtigen Schritt zur Aufwertung des Pflegeberufs. Die Einführung gilt als Meilenstein für eine moderne, bedarfsgerechte Versorgung. Kritik übt der G-BA jedoch an der geplanten Umsetzung: Die Kompetenzübertragung soll demnach ausschließlich in Rahmenverträgen und nicht in den G-BA-Richtlinien geregelt werden. Dies erhöhe das Risiko von Überschneidungen und unklaren Zuständigkeiten, so der G-BA.
Zudem fordert der G-BA eine ausdrückliche Klarstellung, dass bestehende Vorgaben zur Methodenbewertung und Qualitätssicherung auch für Pflegeleistungen gelten. Diese Anforderungen seien unverzichtbar, um Versorgungssicherheit und Patientenschutz zu gewährleisten. Um rechtliche Konflikte und Doppelstrukturen zu vermeiden, hält der G-BA weitere Anpassungen für notwendig. Insgesamt signalisiert die Stellungnahme Zustimmung zum Reformziel, verbindet diese aber mit konkreten Erwartungen an eine saubere Umsetzung.
g-ba.de