Das Sozialgericht Stuttgart stärkt die Kliniken – eine schlanke MBEG reicht aus

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden: Die medizinische Begründung (MBEG) muss keine detaillierte Verteidigung der stationären Aufnahme liefern. Ein kurzer, fallbezogener Hinweis auf besondere Risiken, in diesem Fall Serienrippenfraktur und postoperative Opiatgabe, genügt.

11. Juli 2025
  • MD


Damit erfüllt das Krankenhaus seine Ordnungspflicht und versetzt die Krankenkasse in die Lage, sich über eine MD-Prüfung zu befinden. Nur völlig substanzlose Textbausteine sind durchgefallen. Für Kliniken heißt das: knapp, konkret und individuell schreiben. Mehr verlangt das Recht nicht.

Die MBEG ist kein Bollwerk, sondern der Schlüssel zur ersten Tür. So lässt sich das Urteil der SG Stuttgart vom 11.06.2025 (S 18 KR 59/24) plastisch beschreiben. Die Richter:innen stellen klar: Eine stationäre Rechnung wird fällig, wenn das Krankenhaus fristgerecht eine eindeutige, fallbezogene Begründung sendet. Umfangreiche Argumentationsketten fordert das Gesetz nicht. Im entschiedenen Fall reichen drei Fakten: eine Serienrippenfraktur, massive Schmerzen und der Einsatz eines hochpotenten Opiats. Diese Angaben gaben der Krankenkasse genügend Informationen, um über das Ob einer MD-Prüfung zu entscheiden. Erst das Wie des Eingriffs ist Sache des Medizinischen Dienstes.

Das Medizincontrolling erhält somit eine klare . Die MBEG muss

  • patientenindividuelle Besonderheiten nennen und
  • Den Zusammenhang zur stationären Behandlung erkennen lassen und
  • und in knapper Form nachvollziehbar bleiben.

Metaphorisch gesprochen: Die Krankenkasse bekommt ein Ortsschild, keinen Reiseführer. Forderungen, die MBEG müssten bereits die komplette Notwendigkeit der stationären Versorgung beweisen, gehen ins Leere. Entscheidend ist allein, dass die Aussage mehr als eine leere Floskel ist.

Praktisch bedeutet das für Mitarbeitende im Medizincontrolling und in den Kodierteams: Vorformulierte Standardeinträge anreichern, konkrete Befunde einfließen lassen, aber keinen Aufsatz verfassen. So reduziert das Haus den Dokumentationsaufwand, beschleunigt den Zahlungsfluss und minimiert das Streitpotenzial.

Quelle:

trefz-flachsbarth.de