Das Verfassungsgericht soll die Krankenhausplanung retten – drei Bundesländer ziehen die rote Linie

Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verklagen den G-BA vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Zentrum steht die Sorge um die föderale Hoheit in der Krankenhausplanung. Die Mindestfallzahlen für Frühchen, Stammzelltransplantationen und die Personalvorgaben in Psychiatrien seien zu starr. Die Länder fürchten Versorgungsengpässe und pochen auf mehr Flexibilität bei regionalen Ausnahmen.

13. August 2025
  • Politik


Die genannten Bundesländer haben Verfassungsbeschwerde gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingelegt. Hintergrund sind neue Vorgaben zu Mindestfallzahlen und Personalstandards. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen in diesen Regelungen einen massiven Eingriff in ihre Planungshoheit.

Zentraler Streitpunkt ist die Frage, ob bundesweit einheitliche Mindestmengen bei komplexen Behandlungen, wie der Versorgung von Frühgeborenen oder allogenen Stammzelltransplantationen, mit den regionalen Anforderungen der stationären Versorgung vereinbar sind. Auch die neuen Personalvorgaben für psychiatrische und psychosomatische Kliniken werden kritisch gesehen. Die Länder fordern das Recht, selbst über Ausnahmen zu entscheiden, um Versorgungslücken zu verhindern.

Die Landesgesundheitsminister:innen sprechen von einem unverzichtbaren Schritt zur Wahrung der föderalen Struktur im Gesundheitswesen. Der G-BA hingegen betont die Bedeutung von Erfahrung und Spezialisierung zur Erhöhung der Behandlungsqualität. Nun müssen die Verfassungsrichter:innen in Karlsruhe klären, wie weit die Kompetenzen des G-BA bei der Krankenhausplanung tatsächlich reichen.

Quelle:

zeit.de