Datengestützte Qualitätssicherung: Weitere Vereinfachungen beschlossen

QS-Verfahren Transplantationsmedizin (QS TX)

24. Juli 2025
  • QM


Mit weiteren Schritten reduziert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Dokumentationsaufwand in der datengestützten Qualitätssicherung. Seine neuesten Beschlüsse vom 17. Juli 2025 ändern die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). Grundlage waren u.a. Empfehlungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu den letzten sechs QS-Verfahren, bei denen diese Veränderungen noch ausstanden. Den Abschlussbericht mit den Vorschlägen des Instituts gab der G-BA zur Veröffentlichung frei.

Vereinfachungen ab 2027 in drei weiteren Verfahren
Bei folgenden drei QS-Verfahren wird der G-BA die IQTIG-Vorschläge ab 2027 weitgehend umsetzen:

  • Cholezystektomie (QS CHE)
  • Perinatalmedizin (QS PM) und
  • Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)

Insgesamt 11 Indikatoren und Kennzahlen werden in diesen drei Verfahren ab dem Erfassungsjahr 2027 entfallen, 14 Indikatoren werden angepasst und 5 auf die Nutzung von Sozialdaten bei den Krankenkassen umgestellt. Einzige Abweichung von den IQTIG-Empfehlungen: Im QS-Verfahren GYN-OP werden die Indikatoren ID 612 und ID 60685 beibehalten.

Das wird ohne Veränderungen weitergeführt wie auch der Bereich der Nierentransplantation und Pankreas- sowie Pankreas-Nieren-Transplantation im Verfahren Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET). Hier folgte der G-BA den Vorschlägen des IQTIG nicht.

Im Verfahren QS NET Modul Dialyse müssen die Indikatorensets an die neuesten Therapiestandards angepasst werden. Die Datenerfassung in diesem Modul wird deshalb für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 ausgesetzt.

Zu dem seit 2016 in der Erprobung befindlichen QS-Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ (QS WI) sieht der G-BA aufgrund der sehr uneinheitlichen Indikatorergebnisse und der deshalb problematischen Einschätzung des Aufwand-Nutzen-Verhältnisses vor, die Erprobung des Verfahrens QS WI zu beenden und ab dem Jahr 2026 nicht fortzuführen. Die abschließende Beschlussfassung hierzu folgt im Dezember 2025 nach Durchführung des gesetzlichen Stellungnahmeverfahrens unter Einbeziehung auch des Robert Koch-Instituts.

Vor diesem Hintergrund hat der G-BA die Verschiebung der Datenübermittlungspflichten zur fallbezogenen QS-Dokumentation für die Leistungserbringenden beschlossen. Für die Quartale 2 bis 4 des Erfassungsjahres 2025 müssen die Daten erst im Zeitraum vom 1. bis 28. Februar 2026 als Gesamtlieferung übermittelt werden (Teil 2 QS WI § 16 und § 20 DeQS RL).

Die Entscheidung über die Gesamtlieferung der fallbezogenen QS-Dokumentation für das Erfassungsjahr 2025 wird im Plenum am 18. Dezember 2025 gemeinsam mit den normativen Änderungen zum Verfahren QS WI erfolgen.

Die Auswertung des IQTIG zur Eignung und Validität der bisher erfassten Indikatoren im Verfahren QS WI wird im IQTIG-Abschlussbericht ab S. 69 ff. erläutert.

Quelle:

g-ba.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.