Datenschutzbedenken: Fehlende Transparenz bei Einführung der elektronischen Patientenakte

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelt, dass gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten unzureichend und teils irreführend über die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) informieren, wodurch eine fundierte Entscheidung der Versicherten erschwert wird. Insbesondere werden die Widerspruchsmöglichkeiten nicht klar kommuniziert, was datenschutzrechtliche Bedenken hervorruft.

10. Dezember 2024
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Ab Februar 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten im Opt-out-Verfahren eingeführt werden, sodass Versicherte aktiv widersprechen müssen, wenn sie keine ePA wünschen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Informationsschreiben von 14 gesetzlichen Krankenkassen analysiert und festgestellt, dass diese ihrer gesetzlichen Pflicht zur umfassenden und neutralen Aufklärung nicht nachkommen. Oftmals werden die Vorteile der ePA hervorgehoben, ohne auf notwendige Rahmenbedingungen hinzuweisen, und die Risiken für Datenschutz und Datensicherheit werden unzureichend thematisiert. Zudem werden die Widerspruchsmöglichkeiten nicht klar und verständlich dargestellt, was die Entscheidungsfreiheit der Versicherten beeinträchtigt. Der vzbv fordert daher eine verbesserte und transparente Kommunikation seitens der Krankenkassen, um den Versicherten eine informierte Entscheidung zu ermöglichen…

Quelle:

netzpolitik.org


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