Datenvalidierung 2021: Stichprobenverfahren im Leistungsbereich „Implantierbare Defibrillatoren“

23. März 2021
  • QM

Gemäß Beschluss des G-BA erfolgt das Stichprobenverfahren mit Vor-Ort-Datenabgleich zum Erfassungsjahr 2020 im Leistungsbereich „Implantierbare Defibrillatoren“ (Module 09/4, 09/5, 09/6).

Gemäß Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) findet jährlich ein Datenvalidierungsverfahren statt. Es umfasst u.a. ein Stichprobenverfahren mit Datenabgleich, in dem die Übereinstimmung der Qualitätssicherungsdokumentation mit der Patientenakte überprüft wird.

Folgender Leistungsbereich wurde für das Stichprobenverfahren mit Datenabgleich zur Datenvalidierung 2021 zum Erfassungsjahr 2020 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt (https://www.g-ba.de/beschluesse/4592/): Implantierbare Defibrillatoren (Module 09/4, 09/5, 09/6). Weitere Leistungsbereiche wurden nicht beschlossen … 

Quelle:

qigbw.de


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