DBfK fordert klare Qualitätsstandards für Pflege in der Krankenhausreform

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe warnt, dass die geplante Krankenhausreform ohne klare Qualitätsvorgaben für die Pflege unvollständig bleibt. Ohne verbindliche Kriterien werde die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen in den Leistungsgruppen nicht ausreichend berücksichtigt. Der DBfK fordert deshalb verbindliche Mindeststandards, bis die Pflegepersonalbemessungsverordnung eingeführt ist…

29. August 2025
  • Pflege
  • Politik

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert, dass im aktuellen Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz die Pflegepersonaluntergrenzen nicht mehr als Struktur- und Prozessvoraussetzung vorgesehen sind. Damit entfalle der einzige pflegerische Bezugspunkt im Gesetz.

Präsidentin Vera Lux betont, dass Pflegequalität zentraler Bestandteil der Versorgung sei. Die Untergrenzen stellten zwar keinen Qualitätsindikator dar, bildeten aber bis zur verbindlichen Einführung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) einen Mindestschutz für Patientinnen und Patienten.

Der DBfK fordert, die PPBV verbindlich mit einem Erfüllungsgrad von zunächst 80 Prozent festzuschreiben und schrittweise auf 100 Prozent zu steigern. Zudem müssten Qualifikationen stärker berücksichtigt werden, etwa durch Quoten für akademisch ausgebildete Pflegefachkräfte. Auch Prozessqualität solle in den Leistungsgruppen abgebildet werden, zum Beispiel durch die gleichberechtigte Einbindung in interdisziplinäre Abläufe. Für die Ergebnisqualität seien Patient:innenberichte und wissenschaftliche Forschung notwendig. Der Verband sieht die Gefahr, dass ohne klare Vorgaben die Pflege in der Krankenhausreform an Bedeutung verliert.

Quelle:
kobinet-nachrichten.org