DDG warnt vor Folgen des Schlichtungsbeschlusses zu Hypoglykämien

Die DDG lehnt die neue Bewertung von Hypoglykämien ab und warnt vor Risiken für Versorgung und Abrechnung…

4. Dezember 2025
  • Medizin
  • Ökonomie

Der Schlichtungsausschuss hat festgelegt, dass Hypoglykämien nur als Komplikation des Diabetes mellitus gelten, wenn ein hypoglykämisches Koma vorliegt. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft widerspricht dieser Einschränkung. Ärztinnen und Ärzte der Fachgesellschaft betonen, dass die ICD-10-GM Hypoglykämien unabhängig vom Schweregrad als Komplikation definiert. Sie befürchten, dass Einrichtungen milde und mittelschwere Unterzuckerungen künftig seltener dokumentieren, da diese nicht mehr vergütet werden. Kliniken könnten dadurch relevante klinische Signale übersehen. Fachleute verweisen auf den medizinischen und organisatorischen Aufwand, wiederkehrende Unterzuckerungen abzuklären und therapeutisch anzupassen. Dieser Aufwand müsse weiterhin im Kodiersystem abbildbar sein. Die DDG und der Bundesverband Klinischer Diabeteseinrichtungen fordern daher eine Überprüfung der Entscheidung, weil sie eine unvollständige Abbildung der Versorgung und neue Fehlanreize sehen.

Quelle:
aerzteblatt.de

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