DDG warnt vor Versorgungslücken bei Diabetes im Krankenhaus
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft fordert Änderungen am Krankenhausanpassungsgesetz. Diabetologische Expertise müsse verbindlich in Leistungsgruppen verankert werden…
- Medizin
- Politik
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat anlässlich der Anhörung zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) im Bundesgesundheitsministerium am 21. August 2025 konkrete Nachbesserungen verlangt. Jede fünfte Patientin und jeder fünfte Patient im Krankenhaus lebt mit Diabetes. Diese Begleiterkrankung erfordert eine strukturierte und qualifizierte Versorgung.
Die Fachgesellschaft betont, dass die Zusatzweiterbildung Diabetologie von Ärztinnen und Ärzten verbindlich anerkannt werden muss. Bundesweit stehen rund 4.300 Internisten mit dieser Weiterbildung den Kliniken zur Verfügung, während es nur 300 Fachärzte für Endokrinologie und Diabetologie gibt. Eine ausschließliche Anerkennung dieser Fachärzte würde die Versorgung gefährden und Weiterbildungsmöglichkeiten einschränken.
Neben ärztlicher Qualifikation fordert die DDG die verpflichtende Einbindung mindestens einer spezialisierten Gesundheitsfachkraft, etwa Diabetesberaterinnen oder Pflegefachkräften mit Zusatzqualifikation. Studien belegen, dass dies Komplikationen reduziert und Stoffwechselwerte stabilisiert.
Darüber hinaus verlangt die DDG, dass Kooperationen mit diabetologischen Praxen gesichert und die Weiterbildung finanziell abgesichert werden. Vorhaltepauschalen müssten sprechende Medizin und Beratungsleistungen realistisch abbilden. Kritik äußert die DDG auch an den Grundlagen der Vorhaltevergütung, die bislang auf nicht-repräsentativen Zahlen beruhe. Dies könne zu Qualitätsverlusten führen.
Die Gesellschaft mahnt an, dass die neuen Leistungsgruppen den Versorgungsbedarf von Diabetespatientinnen und -patienten vollständig abdecken müssen, um eine flächendeckende und hochwertige Behandlung sicherzustellen.