Dekubitusprophylaxe: Durch lückenlose Dokumentation Haftungsansprüche vermeiden

Dekubitalgeschwüre sind trotz intensiver Prophylaxe nicht immer vermeidbar, was rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen kann. Entscheidend sind die lückenlose Dokumentation prophylaktischer Maßnahmen und die Einhaltung pflegerischer Standards, um die Haftung zu vermeiden.

7. Januar 2025
  • Pflege
  • QM


Das Auftreten eines Dekubitus ist nicht zwangsläufig ein Hinweis auf eine fehlerhafte Behandlung. Insbesondere bei immobilen oder schwer erkrankten Patient:innen können Druckgeschwüre trotz aller Vorsorgemaßnahmen entstehen. Wichtig ist in solchen Fällen die lückenlose Dokumentation prophylaktischer Maßnahmen wie Lagerung, Hautkontrollen und der Einsatz druckentlastender Matratzen. Im Haftungsfall liegt die Beweislast bei der klagenden Seite, die nachweisen muss, dass ein Behandlungsfehler vorlag und dieser ursächlich für den Dekubitus war. Maßgeblich für die juristische Bewertung ist, ob Pflegekräfte und Ärzte den anerkannten Stand der pflegerischen Wissenschaft eingehalten haben. Eine sorgfältige Dokumentation und die Umsetzung der prophylaktischen Standards bieten Einrichtungen eine wirksame Verteidigung im Schadensfall…

Quelle:

rechtsdepesche.de


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