DEKV fordert Anpassungen beim Notfallgesetz

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) fordert im Rahmen des neuen Notfallgesetzes eine flächendeckende Einführung Integrierter Notfallzentren mit angemessener Bevölkerungsobergrenze, ein bundesweites Notfallregister und durchgängig geöffnete Notdienstpraxen zur Sicherung der Notfallversorgung.

7. November 2024
  • Politik


In seiner Stellungnahme zum neuen Notfallgesetz hebt der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch die Bedeutung einer umfassenden und gleichwertigen Notfallversorgung hervor. Der Verband fordert eine Bevölkerungsgrenze von 100.000 Personen pro Planungsregion für Integrierte Notfallzentren (INZ), um gerade ländliche Regionen besser abzudecken. Weiterhin spricht sich der DEKV für ein bundesweites Notfallregister aus, das die Steuerung der Notfallversorgung und Qualitätssicherung erheblich verbessern soll. Auch fordert er, dass Notdienstpraxen an INZ rund um die Uhr geöffnet sind, um Fehlbeanspruchungen zu vermeiden und die Notaufnahmen zu entlasten…

Quelle:

dekv.de.deKV


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.