DEKV verlangt Deregulierung als Gegenleistung für den Spardruck im Gesundheitswesen
Der DEKV unterstützt das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, fordert aber konsequente Deregulierung, damit finanzieller Druck nicht zulasten der Patientenversorgung geht…
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Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hat der Bundestag die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung enger an die Einnahmenentwicklung gekoppelt. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) trägt das Ziel der langfristigen Beitragsstabilisierung mit, knüpft seine Unterstützung aber an eine klare Forderung. Die Bundesregierung muss den angekündigten Bürokratieabbau durch wirksame Deregulierungsmaßnahmen ergänzen.
DEKV-Vorsitzender Christoph Radbruch betont, dass wirtschaftlicher Druck zwingend mit mehr Handlungsspielraum für Krankenhäuser einhergehen muss. Ohne zusätzliche Flexibilität drohe entweder ein Rückgang der Leistungsmenge oder eine sinkende Versorgungsqualität. Krankenhäuser würden Behandlungsentscheidungen dann zunehmend unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten treffen müssen.
Die Vereinbarungen des Bundesministeriums für Gesundheit mit den Spitzenverbänden zum Bürokratieabbau begrüßt der DEKV als notwendigen ersten Schritt. Vereinfachungen bei Dokumentations- und Nachweispflichten sowie eine stärkere Digitalisierung der Qualitätssicherung reichen jedoch nicht aus. Radbruch unterscheidet klar: Bürokratieabbau spare Controllerstellen, Deregulierung sichere die Versorgung.
Besonderen Handlungsbedarf sieht der Verband beim Pflegebudget. Dessen aktuelle Ausgestaltung erschwere einen bedarfsgerechten Einsatz von Pflegepersonal und erzeuge zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Der DEKV fordert einen Leistungsbezug des Pflegebudgets und die Rückführung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System. Das würde Budgetverhandlungen vereinfachen und Krankenhäusern ermöglichen, Pflege am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten. Parallel soll ein verbindliches Sicherungsinstrument entwickelt werden, das Pflegequalität auch nach der Systemumstellung gewährleistet.
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