Delegation ärztlicher Tätigkeiten: Wann darf das Pflegepersonal einen Katheter legen?
Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Aufgabe an das Pflegepersonal delegiert werden
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Die Katheterisierung stellt einen invasiven Eingriff dar und zählt grundsätzlich zu den ärztlichen Tätigkeiten. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Aufgabe an das Pflegepersonal delegiert werden. Der Bundesmantelvertrag für Ärzte sieht diesen Sonderfall vor, sofern das Personal entsprechend qualifiziert ist und der Eingriff regelmäßig überprüft wird. Die Anleitung und Überwachung obliegt dabei dem Arzt. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für die Delegation dieser besonderen Aufgabe…
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