Delegation und Substitution in der Pflege: Wer haftet bei Fehlern?

Die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachkräfte könnte zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen, birgt jedoch komplexe Haftungsfragen, die bei Delegation und Substitution klar geregelt sein müssen.

3. September 2024
  • Medizin
  • Pflege
  • QM

Die Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachkräfte könnte zur Entlastung des Gesundheitssystems beitragen, birgt jedoch komplexe Haftungsfragen, die bei Delegation und Substitution klar geregelt sein müssen.

Angesichts des wachsenden Versorgungsdrucks im deutschen Gesundheitssystem wird die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf qualifizierte Pflegefachkräfte als mögliche Entlastung diskutiert. Dabei unterscheiden sich Delegation und Substitution erheblich: Während bei der Delegation die Verantwortung für Behandlungsfehler grundsätzlich bei den Ärztinnen und Ärzten bleibt, die Pflegefachkräfte anweisen und überwachen müssen, trägt bei der Substitution die Pflegekraft die volle Verantwortung für die ausgeführte heilkundliche Aufgabe. In der Praxis ist die Delegation bereits etabliert, jedoch müssen Pflegekräfte immer auch ihre Remonstrationspflicht beachten und bei Unsicherheiten die Übernahme von Aufgaben ablehnen. Die Substitution hingegen ist bisher rechtlich nicht vollständig umgesetzt, könnte jedoch durch zukünftige Gesetzesänderungen eine größere Rolle spielen und die haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Pflegekräfte grundlegend verändern…

Quelle:

rechtsdepesche.de


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