Der BDI zum Referentenentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform – KHAG
Der BDI bekennt sich zur zwingenden Notwendigkeit einer Krankenhausstruktur- und Vergütungsreform. Mit dem KHVVG wurde bereits ein erster Schritt in Richtung einer modernen, bedarfsgerechten Krankenhausstruktur getan. Dennoch bleiben wesentliche Schwachstellen bestehen, die behoben werden müssen. Daher begrüßt der BDI die Weiterentwicklung der Krankenhausreform ausdrücklich.
- Politik
1. Vorbemerkung
Der Referentenentwurf (Stand: 30.07.2025) der Bundesregierung für das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zielt darauf ab, die Maßnahmen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) praxisnäher und gangbarer in der Umsetzung zu gestalten. Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) bekennt sich zur zwingenden Notwendigkeit einer Krankenhausstruktur- und Vergütungsreform. Mit dem KHVVG wurde bereits ein erster Schritt in Richtung einer modernen, bedarfsgerechten Krankenhausstruktur getan. Positive Ansätze wie die Leistungskonzentration und Spezialisierung an einzelnen Standorten oder die Einführung von Vorhaltekosten können dazu beitragen, die Qualität und Ressourcenverteilung zu verbessern. Dennoch bleiben wesentliche Schwachstellen bestehen, die behoben werden müssen. Daher begrüßt der BDI die Weiterentwicklung der Krankenhausreform ausdrücklich.
Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin sind bundesweit die größte Fachgruppe. Internistinnen und Internisten sind in allen Versorgungsbereichen tätig, das heißt im stationären sowie im hausärztlich und fachärztlich ambulanten Versorgungsbereich. Vor diesem Hintergrund nimmt der BDI ergänzend zur Stellungnahme des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) zu folgenden Maßnahmen im KHAG im Einzelnen Stellung…
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