Der Leistungsgruppenausschuss ist arbeitsfähig – die Bundesländer drängen auf verbindliche Vorgaben

Nach viermonatiger Verzögerung nimmt der Leistungsgruppenausschuss nun offiziell seine inhaltliche Arbeit auf. Die Kliniken stehen unter Druck, denn ohne finale Vorgaben zur Krankenhausreform bleibt die Planung unsicher. Einige Länder sind bereits vorgeprescht, andere warten noch ab.

6. Juni 2025
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Der neue Leistungsgruppenausschuss hat nach rund vier Monaten seine Arbeitsfähigkeit erreicht. Mit dem Inkrafttreten der Geschäftsordnung am 30. Mai 2025 kann das Gremium nun Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen aussprechen. Dies ist ein zentrales Element der geplanten Krankenhausreform. Die Empfehlungen sollen bundesweit einheitliche Vorgaben zur personellen und technischen Ausstattung definieren. Das Gremium besteht aus zwölf Vertreter:innen aus Krankenkassen, Kliniken, Ärzteschaft und Pflege. Für Beschlüsse braucht es eine absolute, bei Qualitätskriterien sogar eine Zweidrittelmehrheit. An dieser Hürde war die Arbeit des Gremiums lange ins Stocken geraten. Die Länder warten auf klare Vorgaben, um das Reformverfahren umzusetzen. Einige Bundesländer wie Sachsen, Niedersachsen und Brandenburg haben bereits begonnen, andere wie Schleswig-Holstein halten sich wegen der fehlenden Rechtssicherheit noch zurück. Die Geschäftsstelle des G-BA soll künftig Empfehlungen und abweichende Meinungen öffentlich zugänglich machen.

Quelle:

aerzteblatt.de


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