Der Rhein-Sieg-Kreis will sich in die Krankenhausbedarfsplanung einbringen
22. März 2021
- Ökonomie
- Politik
Die Zuständigkeit für die Krankenhausbedarfsplanung liegt bei der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und dort wird seit Jahren, egal unter welcher Landesregierung, zu stark auf die Universitätskliniken und zu wenig auf den ländlichen Raum geachtet …
Quelle:
diebadhonnefer.de

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