Der Wille des Gesetzgebers – Fallzusammenführungen ab 2019
- MD
Thomas Wernitz, Fachanwalt für Medizinrecht, Bregenhorn-Wendland Partner
In seiner letzten Entscheidung zum Thema „Fallzusammenführung“ hat das Bundessozialgericht (BSG) am 27.10.2020 (B 1 KR 9/20 R) wie auch in den zuvor ergangenen Entscheidungen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots gem. §§ 12, 70 SGB V weiterhin auf Basis des Rechtsregimes eines „fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens“ eine Beurlaubung des Patienten und damit eine Fallzusammenführung gefordert …
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