Interoperabilität in der Vergabe: Wie Krankenhäuser beim Einkauf die Weichen stellen
Krankenhäuser verfügen beim Einkauf von Medizintechnik und IT über erhebliche Marktmacht. Ein DGBMT-Positionspapier zeigt, wie sie diese nutzen, um Interoperabilität verbindlich durchzusetzen…
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Die Deutsche Gesellschaft für Biomedizinische Technik im VDE (VDE DGBMT) fordert in ihrem Positionspapier „Vernetzte und intelligente Medizintechnik als Treiber eines modernen Gesundheitssystems„, Interoperabilität als verbindliches Beschaffungskriterium zu verankern. Krankenhäuser verfügen beim Einkauf von Medizintechnik und IT über erhebliche Marktmacht. Diese lässt sich nutzen, um Standardtreue durchzusetzen, ohne neue gesetzliche Grundlagen zu benötigen.
Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden. Standards für syntaktische und semantische Interoperabilität existieren, darunter HL7 FHIR, SNOMED CT und LOINC. In der Praxis scheitert die Umsetzung an proprietären Schnittstellen, unvollständiger semantischer Konsistenz sowie unzureichenden Cybersecurity- und Lifecycle-Konzepten. Organisatorische Hürden verstärken das Problem. Darunter fallen getrennte Zuständigkeiten zwischen Medizintechnik und IT, Fachkräftemangel und fehlende Finanzierungsmodelle.
Prof. Dr. Sylvia Thun vom Berlin Institute of Health an der Charité verweist auf den DigitalRadar, der belegt, dass viele Häuser zwar digitale Systeme betreiben, diese aber nicht miteinander kommunizieren. Befunde werden ausgedruckt und wieder eingescannt, Schnittstellen teuer nachgerüstet. Die OECD beziffert die Einsparpotenziale interoperabler Systeme im Milliardenbereich.
Konkret empfiehlt die DGBMT, dass FHIR-basierte Schnittstellen als Mindestanforderung gesetzt sind, eine verpflichtende Nennung offener internationaler Standards in Ausschreibungen sowie Konformitätsnachweise statt Absichtserklärungen. Interoperabilität gehört als K.-o.-Kriterium und als gewichtetes Zuschlagskriterium in Vergabeunterlagen. Der VDE ITG Beirat Qualifizierung HealthCare erarbeitet ergänzend eine VDE-Anwendungsregel mit verbindlichen Mindestanforderungen für Betreiber und Hersteller.
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