DGfM: Das AOP-Gutachten
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- Ökonomie
Ohne Empirie kein Gamechanger
Wird die Struktur der bestehenden Krankenhauslandschaft durch den Gesetzgeber geändert, bedarf es aufgrund der schweren Eingriffe in Grundrechte aber auch Art. 28 GG /Recht der kommunalen Selbstverwaltung) einer wissenschaftlich fundierten Grundlage. Wird das AOP-Gutachten als „Gamechanger“ in der Krankenhauslandschaft begriffen, sind die Anforderungen aufgrund des auslösenden Strukturwandels erheblich höher…
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