DGfM kritisiert LOPS-Richtlinie als praxisfern und bürokratisch
Die DGfM hält die LOPS-Richtlinie für wenig praxistauglich und überbürokratisch. Kritikpunkte sind unter anderem Fristen, Nachweise, Doppelprüfungen und Datenschutz. Gefordert werden klarere Regeln, weniger Aufwand und eine bessere Abstimmung…
- MD
Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling bewertet die LOPS-Richtlinie grundsätzlich positiv, da sie erstmals ein einheitliches Verfahren für Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen schafft. In der aktuellen Form sieht sie jedoch erhebliche Umsetzungsprobleme.
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Fristen. Die vorgesehenen Zeitvorgaben stehen aus Sicht der DGfM im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen und lassen sich im Klinikalltag kaum einhalten. Gleichzeitig berichten Mitglieder von unklaren Prüfstarts und uneinheitlichen Verfahren in den Bundesländern.
Auch die geforderte Detailtiefe der Nachweise wird als unverhältnismäßig bewertet. Kliniken müssen umfangreiche Unterlagen einreichen, darunter Dienstpläne, Urkunden und Arbeitsverträge. Mitglieder berichten von mehr als 1.000 Dateien für 15 Leistungsgruppen. Dies führt zu einem extrem hohen hohem Aufwand und widerspricht dem Prinzip, Daten nur einmal zu übermitteln.
Die DGfM kritisiert zudem Doppelstrukturen und technische Probleme bei digitalen Portalen. Wiederholte Anforderungen bereits eingereichter Dokumente binden Ressourcen. Parallelprüfungen entstehen, weil vorhandene Nachweise aus anderen Verfahren nicht verbindlich anerkannt werden.
Weitere Kritikpunkte betreffen unklare Begriffe, Datenschutzanforderungen und mögliche Risiken für die Versorgung. Sanktionen wie Abrechnungsverbote greifen aus Sicht der DGfM zu früh und berücksichtigen personelle Ausfälle nicht ausreichend.
Die Fachgesellschaft fordert daher längere Fristen, reduzierte Nachweisanforderungen, klare Definitionen sowie eine bessere Verzahnung bestehender Prüfverfahren.
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